Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) dem Wettbewerb in der Energiewirtschaft anpassen


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Posted by Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen on September 07, 1999 at 10:38:49:

Zur Novellierung des StrEG erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:

Die EU hat sich die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010
vorgenommen. Die rot-grüne Bundesregierung möchte die umweltfreundlichen Energieträger dynamisch
entwickeln. Das ist keine leichte Aufgabe, denn im Wettbewerb wird es vorrangig um niedrige
Energiepreise gehen. Es besteht die Gefahr, dass in diesem größten Umbruch der Energiewirtschaft seit
Bestehen der Bundesrepublik die erneuerbaren Energien unter die Räder kommen. Nur auf dem freien
Markt werden sie sich nicht entwickeln können.

Das 100 000-Dächer-Programm und das 200-Millionen-Programm sind ein wichtiger Schritt. Aber durch die
sinkenden Strompreise werden sich auch die Einspeisevergütungen des StrEG stark reduzieren. Das
Betreiben von Wind-, Wasser- und Biomasseanlagen würde unwirtschaftlich. Schon jetzt wächst deshalb die
Verunsicherung bei Anlegern und Banken. Für die marktnahen erneuerbaren Energien ist deshalb die
Anpassung des StrEG an den Wettbewerb entscheidend. Es muss deshalb noch in diesem Jahr novelliert
werden.

Die Vergütungssätze sollten von der Preisentwicklung auf dem Markt entkoppelt werden. Der Festpreis
muss so festgelegt werden, dass das Betreiben der Anlage rentabel ist, ohne dass es zu einer
Überförderung kommt. Dafür muss bei der Windkraft nach Standorten differenziert werden.
Windkraftanlagen im Binnenland brauchen höhere Vergütung als an der Küste. Es geht dabei nicht, wie in
einigen Presseberichten fälschlicherweise behauptet, um eine Erhöhung der Vergütungssätze, sondern um
eine Stabilisierung und Differenzierung. Es müssen zudem Regeln festgeschrieben werden, wie sich die
Innovationsvorteile durch Weiterentwicklung der Technik sich zügig in der Senkung der Einspeisevergütung
niederschlagen. Bei der Biomasse sollten die Vergütungssätze etwas angehoben werden, um die posititve
Dynamik des 200-Millionen-Programms zu unterstützen.

Alle Anbieter sollten in Zukunft gleich behandelt werden. Dass Energieversorgungsunternehmen und
Stadtwerke für das Betreiben von Anlagen erneuerbarer Energien keine Einspeisevergütung bekommen,
war in Monopolzeiten gerechtfertigt, im Wettbewerb aber muss es geändert werden. Gerade Stadtwerke
dürfen für ihr umweltbewusstes Engagement nicht bestraft werden.

Um regionale Unterschiede bei der Kostenbelastung der Netzbetreiber auszugleichen, brauchen wir zudem
die bundesweite Umlage der Kosten. Damit entfällt auch der zweite 5-Prozent-Deckel. Dies ist dringend
notwendig, da sonst 190 Megawatt Windkraft im Norden, die zur Zeit in Planung sind, nicht mehr realisiert
werden können.

Den umfassenden Novellierungsvorschlag können Sie im im Büro Michaele Hustedt bekommen (Tel.
030/227-71639).


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