Posted by Solarenergie-Förderverein on September 01, 19100 at 12:08:29:
Sehr geehrte Solarfreunde,
Wer sich für Solarenergie einsetzt, kann sich manche Fahrt auf der
Geisterbahn sparen. Er findet sich unversehens im psychologischen,
rechtlichen und finanziellen Schwitzkasten der Stromwirtschaft,
da kommt kein Jahrmarkt mit. Sein schwacher Seufzer - "ich wollte
doch bloß eine schöne Solaranlage für den Umweltschutz bauen" -
wird sozusagen im Achselschweiss der Stromwirtschaft erstickt.
Wer sich hier nicht richtig wehren kann, dem vergeht bald Hören
und Fühlen.
Der SFV plant deshalb einen "Selbstverteidigungskurs" für
Solarinstallateure, Anlagenbetreiber, Solar-Kommunalpolitiker,
Solar-Bodyguards und Solar-Fighter.
Wir haben uns der Hilfe einer versierten Rechtsanwältin versichert.
Frau Dr. Christina Bönning steht Interessenten zwei Tage lang
Rede und Antwort.
Der Kurs soll einschließlich Unterkunft, Übernachtung und
Verpflegung etwa 280 DM kosten, Für Mitglieder des SFV 160 DM.
Kursbeginn an einem Samstag Mittag und Ende am Sonntag nach dem
Mittagessen. Zeitraum voraussichtlich 25., 26. November.
*** Inhalt des Kurses (Anhalt)
(Wir werden unter den folgenden Möglichkeiten auswählen, je nach dem
Interesse, welches Sie äußern)
I. Soll, darf oder muß ein Solarinstallateur den Kunden rechtlich
informieren? (evtl. Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?)
Es sind Vordrucke für die Kunden geplant, in denen der Installateur
seine eigene Firmenanschrift eingeben kann, aber dennoch nicht
gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Frau Bönning ist bereit,
an Kursteilnehmer daß Recht zur Vervielfältigung bestimmter Unterlagen
weiterzugeben.
II Der Einspeisevertrag
Voraussetzungen für die Auszahlung der Einspeisevergütung?
- Vertragsabschluß (Besprechung von BGH, Urt v. 29.09.1993 zum StrEG) -
Was ist mit mündlich abgeschlossenen Verträgen? - Was passiert, wenn der
Solaranlagenbetreiber den vom Netzbetreiber
vorgelegten Vertrag nicht unterschreibt?
Die Drohung mit dem Urteil des OLG Koblenz vom 7.9.99
- Ist eine Parallel - Leitung bei großen Hausnetzen notwendig?
· Wer hat Anspruch auf die Einspeisevergütung?
- Solaranlagenbetreiber
- EVU, zu dessen Netz die geringste Entfernung besteht
- Beschränkung des Anwendungsbereichs
· Kritische Vertragsklauseln
- Verpflichtung zur Rückzahlung im Falle der Aufhebung des EEG und
Zahlung unter Vorbehalt
- Kündigungsmöglichkeit (für Solaranlagenbetreiber; für Netzbetreiber) -
Laufzeit des Vertrages - Sonstige Kosten für z.B. Abrechnung, Zählermiete,
Ablesekosten, des
Geldverkehrs
· Was tun, wenn der Vertrag inakzeptable Klauseln enthält?
- Unterschreiben? - Klagen?
- Was kostet eine Klage? Wie lange dauert sie?
Gibt es solange keine 99 Pf/kWh
· Was hat die EU - Kommission, das Beihilferecht mit dem
EEG zu tun?
- augenblickliche Situation
- Konsequenzen (Rückzahlung?)
III. Das Steuerrecht
· Haben Einnahmen und Ausgaben aus dem Betrieb einer Solaranlage
Einfluß auf die Einkommenssteuer? Voraussetzungen
- Einfluß
- Besonderheit für Freiberufler
· Zahlt der Solaranlagenbetreiber Gewerbesteuer?
· Kann die beim Kauf der Solaranlage bezahlte Umsatzsteuer vom
Finanzamt zurückverlangt werden?
- Voraussetzungen (Erlaß vom Finanzministerium NRW aus 2000;
Verfügung vom OFD Hannover von 1999)
- Fristen
- Bindung der Entscheidung für 5 Jahre
- Verflechtung Umsatzsteuerrecht - Gewerberecht
- 99 Pf + 16%?
IV. Die Gewerbeordnung
· Muß eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden und welche
Anforderungen stellt die Gewerbeordnung an den Betrieb
der Anlage? (kurz: BImSchG)
V. Das Baurecht
· Muß vor der Errichtung der Solaranlage eine Baugenehmigung
eingeholt werden?
- kurzer Überblick über das jeweilige Landesrecht
- Was muß getan werden bei einem Vorhaben, das nicht
baugenehmigungsfrei ist?
- Können bei baugenehmigungsfreien Vorhaben noch baurechtliche
Probleme bestehen, kann also noch bei dem Bau oder danach
eine Nutzungsuntersagung und Abrißverfügung ergehen?
(örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung von Dächern,
Häusern in reinen Wohngebieten, Gebiete für die
öffentliche Versorgung)
VI Wie kann auf kommunalem Gebiet eine kostendeckende
Vergütung durchgesetzt werden?
VII Anmeldung
Um einen Überblick zu gewinnen, für wieviele Teilnehmer wir
planen müssen, bitten wir um unverbindliche Anmeldung per E-Mail.
Bitte löschen Sie dazu den vorangehenden Text, damit wir ihn
nicht noch einmal lesen müssen. (Wir haben ihn selber geschrieben)
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
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Ich möchte voraussichtlich an dem o.a. Kurs teilnehmen.
Ich möchte die angebotene Übernachtungsmöglichkeit wahrnehmen (J/N)
Mich interessieren besonders folgende Themen:
....
....
....
....
Vorname, Name .................
Straße, Hausnummer ............
PLZ, Ort ......................
Zahl der Personen .............
e-mail-Anschrift ..............
Telefon .......................
Fax ...........................
Nichtzutreffendes bitte streichen:
Ich bin Installateur, Kommunalpolitiker, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber,
Lehrer, .....
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