Posted by Solarenergie-Förderverein on August 28, 19100 at 11:58:43:
zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt
Die Europäische Kommission hat dem Parlament und dem Rat einen
Richtlinienentwurf vorgelegt, der das Ziel verfolgt, die
Förderung der Erneuerbaren Energien europaweit zu
vereinheitlichen. Von der Sache her geht es um die weltweite
Verminderung der CO2-Emissionen durch Förderung der
Strom-ERZEUGUNG aus erneuerbaren Energien. Dies ergibt sich aus
der Überschrift des Richtlinienentwurfs, aus dem ersten Absatz
der Begründungs-Einleitung und aus dem Artikel 1 des Entwurfs.
Diesem Ansatz könnte der Solarenergie-Förderverein zustimmen,
doch im weiteren Text der Richtlinie ist aus der beabsichtigten
Förderung der ERZEUGUNG die Förderung des Verbrauchs von
EE-Strom geworden, und hier kommen uns erhebliche Bedenken.
Durch die scheinbar nur geringfügige Zieländerung von ERZEUGUNG
zu Verbrauch ergeben sich einige gravierende selbstgeschaffene
Probleme, die dann im weiteren Richtlinienentwurf nur
unvollkommen bzw. überhaupt nicht gelöst werden, ja die uns
teilweise sogar prinzipiell unlösbar erscheinen.
Der Solarenergie-Förderverein hat deshalb das folgende
Memorandum verfaßt.
In Teil I des Memorandums erläutern wir die Gründe, warum wir
den Zielwechsel von Förderung der ERZEUGUNG zur Förderung des
Verbrauchs von EE-Strom für bedenklich halten. Da wir Wert
darauf legen, daß dieses Memorandum nicht nur von Fachleuten
sondern auch von interessierten Laien verstanden wird, haben
wir mit Rücksicht auf den unterschiedlichen Wissensstand
unserer Leser diesen Teil ausführlich erläutert und durch
Beispiele anschaulich gemacht. Für Fachleute sollte es genügen,
jeweils die mit zwei Sternen hervorgehobenen Überschriften zu
lesen.
In Teil II des Memorandums sprechen wir weitere Gründe für die
Notwendigkeit einer Änderung an.
In Teil III des Memorandums machen wir konkrete
Änderungs-Vorschläge zum Richtlinientext. Mit diesen Vorchlägen
wird die Förderung ausschließlich auf die ERZEUGUNG von Strom
aus EE beschränkt und die von uns in Teil I erläuterten
Probleme werden gelöst.
*** I. Warum wir die Förderung des Verbrauchs von EE-Strom für bedenklich
halten
** 1. Es gibt kein Produkt "EE-Strom"
Ein grundsätzliches Problem liegt in der Materie selbst. Wenn
ökologisch "erzeugte" Haferflocken verkauft werden, so kann die
zugesicherte Eigenschaft im Bedarfsfall durch eine chemische
Analyse überprüft werden. Ob Teppiche in Kinderarbeit geknüpft
wurden, ist schon schwieriger zu entscheiden, aber es ist
prinzipiell möglich, denn Teppiche sind "individuell"
unterscheidbare Produkte.
Anders ist es bei Strom! Ob Strom aus erneuerbaren
Energiequellen stammt, kann, nachdem er in das öffentliche Netz
eingespeist wurde, auch mit den aufwendigsten Meßgeräten nicht
festgestellt werden.
Wer mit einer europaweit verpflichtenden Richtlinie ein Produkt
zu einem höheren Preis als dem Marktpreis in den Handel bringen
will, sollte also mindestens eine Eigenschaft nennen können, in
der sich das neue Produkt vom bisher üblichen Produkt
unterscheidet, doch das kann hier niemand. Der elektrische
Rasenmäher arbeitet nicht leiser, nicht rasenschonender,
nicht "ökologischer", wenn er mit dem sogenanntem EE-Strom
angetrieben wird. Worin sollte sich denn Strom auch
unterscheiden?
Fragt man weiter nach, warum denn ausgerechnet der Verbrauch
von Strom aus EE gefördert werden soll, so wird auf die
CO2-freie ERZEUGUNG des Stroms verwiesen. Damit sind wir beim
entscheidenden inneren Widerspruch: Die Richtlinie will den
Verbrauch von Strom aus EE deshalb fördern, weil sie eigentlich
die ERZEUGUNG dieses Stromes fördern will. "Warum dann nicht
gleich!" sagte unser Lehrer in solchen Fällen.
** 2. Der Umweltentlastungseffekt ist mit der ERZEUGUNG verknüpft
Bei der ERZEUGUNG von Strom aus EE überlagern sich - abstrakt
gesehen - gleichzeitig drei Vorgänge.
- Es wird Strom produziert
- Die Produktion von Strom aus konventionellen
Energieträgern wird zurückgedrängt
- Es wird ein Beitrag zur Markteinführung der Techniken zur
Nutzung der EE geleistet.
Förderungswürdig sind nur die beiden letztgenannten Vorgänge,
die Verdrängung konventioneller Energieträger und die
Markteinführung der EE. Beide Vorgänge gehören im Sinne
volkswirtschaftlicher Terminologie in den Bereich der
Dienstleistungen, nicht in den der Produktion.
Der erstgenannte Vorgang, die Produktion von Strom, ist nicht
förderungswürdig. Tatsächlich wird nicht etwa ein höherwertiges
Produkt mit dem Namen EE-Strom hergestellt, sondern ganz
einfach ... Strom.
Die Bezeichnung des aus EE hergestellten Stromes als "Ökostrom"
oder als "grüner Strom" trägt zur Verwirrung bei.
Nur im Augenblick der ERZEUGUNG von Strom aus EE sind
Produktion von Strom und Durchführung der Dienstleistung
Umweltentlastung noch miteinander verbunden. Anschließend
trennen sich ihre Wege. Das Produkt, genauer gesagt die
elektrische Energie, wird bei einem Käufer verbraucht, die
Dienstleistung Umweltentlastung aber kommt allen zugute.
Wer die Dienstleistung Umweltentlastung fördern will, muß
deshalb dort ansetzen, wo Dienstleistung und Produktion noch
miteinander in Zusammenhang stehen, nämlich bei der ERZEUGUNG
von Strom aus EE.
** 3. Zur Abschätzung des Verbrauchs muß ohnehin die ERZEUGUNG gemessen
werden
Strom läßt sich nicht wie eine Rohrpost vom Erzeuger zu einem
bestimmten Verbraucher dirigieren. Der Handel mit Strom
entspricht eher der Überweisung von Geldbeträgen im Gironetz
der Banken. Von wem der 100-Mark-Schein kommt, den ich aus dem
Geldautomaten entnehme, weiß ich nicht. Aber wer mir den Betrag
zugedacht hat, ergibt sich aus dem schriftlichen
Überweisungsformblatt. Von wem mein Strom kommt, ergibt sich
aus einer kaufmännischen Vereinbarung mit meinem
Stromlieferanten.
Um den EE-Strom-VERBRAUCHS-Anteil eines Haushalts, einer Stadt
oder eines Landes korrekt festzustellen, müssen deshalb die
gesamten kaufmännischen Vereinbarungen aller Beteiligten
berücksichtigt werden, einschließlich aller beteiligten
europäischen und außereuropäischen Stromhändler. Auf diesem
Wege sind alle beteiligten Erzeuger des EE-Stroms im In- und
Ausland und die von ihnen ERZEUGTE Menge an Strom zu ermitteln.
Der Nachweis über Zertifikate nach Artikel 5 des
Richtlinienentwurfs vereinfacht das Verfahren ein wenig, doch
müssen auch die Erteiler der Zertifikate zunächst von der
ERZEUGTEN Strommenge ausgehen.
Eine pragmatische Überlegung: Gäbe es zwei GLEICHWERTIGE
Möglichkeiten, entweder die EE-Stromerzeugung oder aber den
EE-Stromverbrauch zu messen und zu fördern, so ließe sich
trefflich darüber streiten, welchem Verfahren der Vorzug zu
geben sei. Wenn aber in beiden Fällen ohnehin die ERZEUGUNG
ermittelt werden muß, und wenn es sogar erhebliche Mühe
bereitet, daraus im zweiten Fall dann den Verbrauchsanteil
abzuleiten, wäre es dann nicht sinnvoller, den ersten Fall,
d.h. gleich die ERZEUGUNG zugrundezulegen und zu fördern?
** 4. Verbrauchssteigerung bei EE-Strom bedeutet nicht immer
Umweltentlastung
Dazu ein Beispiel: Die Firma Meyer GmbH wechselt zu einem
russischen Stromanbieter mit Wasserkraftwerken. Nennen wir ihn
Gidro-Elektro-Stanzja. Damit steigt rechnerisch der Verbrauch
von sogenanntem EE-Strom in Deutschland an. An den physikalischen
Verhältnissen im Netz ändert sich dabei aber überhaupt nichts,
denn Gidro-Elektro-Stanzja hat Wasserkraftwerke in Betrieb,
deren Strom bisher von ökologisch uninteressierten Kunden zum
marktüblichen geringen Preis gekauft wurde.
Jetzt ändert sich nur der Geldfluß; der "Geldstrom" von Firma
Meyer fließt jetzt zu Gidro-Elektro-Stanzja. Dies hat leider keine
Emmissionsminderung zur Folge.
Auch eine zuverlässige Zertifizierung, wie in Artikel 5 des
Richtlinienentwurfs gefordert, kann an diesem Tatbestand nichts
ändern, denn Gidro-Elektro-Stanzja erzeugt tatsächlich Strom
aus Wasserkraft.
Ein Gegenbeispiel: Firma Müller nimmt bei Sonnenschein eine
neue 100 kW-Solarstromanlage in Betrieb. Hier ändern sich auch
die physikalischen Verhältnisse im Netz: Eines der für die
Regelung vorgesehenen konventionellen Kraftwerke vermindert
vollautomatisch seine Stromproduktion um etwa 100 kW. Die
CO2-Belastung sinkt.
Die Beispiele zeigen: Nur die ERZEUGUNG von Strom aus EE, nicht
aber der Verbrauch garantiert die Umweltentlastung.
** 5. Handelsfragen erhalten ein ihnen hier nicht zukommendes Gewicht
Nationaler Gesamt-Stromverbrauch und nationale
Gesamt-Stromerzeugung sind keinesfalls gleich hoch. Da die
elektrischen Netze sowohl Binnengrenzen als auch Außengrenzen
der Gemeinschaft überqueren, muß der Handel zwischen den
Staaten und mit außereuropäischen Staaten mit berücksichtigt
werden. In Luxemburg z.B. wird fast kein Strom erzeugt, aber
durchaus Strom verbraucht. Dieser kommt zur Zeit vom RWE aus
Deutschland. "'Elektrizitätsverbrauch' ist die inländische
Stromerzeugung zuzüglich Einfuhren, abzüglich Ausfuhren"
besagt Artikel 2, 4. des Richtlinienentwurfs.
Hier kommen unnötigerweise Einfuhren und Ausfuhren ins Spiel.
Aus einer Angelegenheit des Umweltschutzes wird eine
Angelegenheit des Handels. Daraus ergeben sich neue
Zuständigkeiten. Die Förderung der Erneuerbaren Energien (EE)
wird insgesamt komplizierter. Dies wäre nicht nötig, wenn man
sich auf die Förderung der ERZEUGUNG von Strom einigen könnte.
** 6. Das Flächen-Potenzial für die Nutzung der EE wird nicht genutzt
Hier wieder das Beispiel Luxemburg: Luxemburg könnte - ohne
auch nur eine einzige Solar-, Wind- oder Biomasse-Anlage zu
installieren - allein durch Ökostromhandel seinen Anteil am
Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energiequellen beliebig
steigern, Das Land würde sich dann zwar finanziell am Ausbau
der EE beteiligen, doch bliebe das große Luxemburger
Biomasse-Potenzial oder das große Dachflächen-Potenzial im Kern
Europas ungenutzt.
** 7. Betrugsmöglichkeiten beim Verbrauch von angeblichem EE-Strom
Wir kennen wohl alle noch aus der Schule die eingekleideten
Textaufgaben aus dem Gebiet der Kombinatorik. Wenn fünf Leute,
jeder mit jedem einmal die Hände schüttelt, wieviel Händedrücke
sind zu verzeichnen? Und wenn hundert Leute beteiligt sind,
oder zehntausend? Zieht man die große Zahl der beteiligten
Akteure auf dem Strommarkt und ihre gegenseitigen, teilweise
sogar grenzüberschreitenden Verflechtungen in Betracht und
bedenkt man die verschiedenen Betrugsmöglichkeiten
(Stromwäsche, Scheinlieferungen, Doppelzählung), so kann man
getrost behaupten, es sei praktisch unmöglich, den Verbrauch an
EE-Strom in den einzelnen Mitgliedstaaten auch nur annähernd
korrekt zu ermitteln. Der Hinweis der Kommission, dies sei auch
eine Sache des Vertrauens (Seite 8 oben) spricht Bände.
Was uns wie Betrug erscheint, ist teilweise sogar durch die
Gesetze gedeckt und deswegen nicht zu verhindern. Ein einfaches
Beispiel:
Stromwäsche Ein deutsches Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(EVU), welches nur Kohlekraftwerke betreibt, verkauft 100 GWh
Strom an ein Wasserkraftwerk in Rußland.
Gleichzeitig kauft das deutsche EVU 100 GWh Wasserkraftstrom
von dem russischen Wasserkraftwerk zurück und läßt sich eine
Bescheinigung über den Kauf von Wasserkraftsstrom (ein
Zertifikat) ausstellen. Nunmehr kann das deutsche EVU 100 GWh
Wasserkraftstrom in Deutschland verkaufen und der nationale
deutsche Verbrauch an EE-Strom steigt rechnerisch um 100 GWh.
Dabei fließt physikalisch überhaupt kein Strom, die
Stromleitung könnte sogar unterbrochen sein.
** 8. Erfolge der deutschen Festpreisregelung werden statistisch nicht
erfasst
In Europa stehen im Wesentlichen zwei Förderverfahren im
Wettbewerb, die Quotenregelung und die Festpreisregelung. Bei
der Quotenregelung werden die EVU beauftragt, den Verbrauchern
eine festgelegte Mindestmenge an Strom aus EE zu liefern, eine
Frage des Handels also. Bei der Festpreisregelung erhalten die
Einspeiser von Strom aus EE vom Netzbetreiber eine staatlich
vorgeschriebene Mindestvergütung. Hier ist Handel vom Prinzip
her nicht notwendig.
Die Anhänger der Festpreisregelung (wie in Deutschland oder
Spanien) rechnen damit, daß sich die Überlegenheit ihres
Systems rasch zeigen wird, denn in Ländern mit
Festpreisregelungen wurden bisher deutlich mehr Anlagen
errichtet als in Ländern mit Quotenregelungen.
Wenn allerdings nicht die Erzeugung, sondern der Verbrauch von
Strom aus EE zum Maßstab gemacht wird, und wenn der Verbrauch
von Strom durch die Vorlage von Garantie-Zertifikaten nach
Artikel 5 des Richtlinienentwurfs nachgewiesen werden muß, dann
haben Länder wie Deutschland oder Spanien "schlechte Karten".
Wenn Deutschland oder Spanien nicht nachweisen können, daß der
erzeugte Strom aus EE im Inland verbraucht wurde, dann wird der
eingespeiste Strom in der Statistik nicht berücksichtigt.
*** II. Weitere Änderungsgründe
** Artikel 2 Punkt 3
Das in Deutschland nach dem EEG verwendete Förderverfahren wird
in der Definition nach Artikel 2 Punkt 3. so beschrieben, dass
es als Beihilfe notifiziert werden müsste.
In Punkt 3. ist unzutreffenderweise die Rede von einer
indirekten Unterstützung der öffentlichen Hand, beispielsweise
(durch) feste Einspeisepreise.
*** III. Änderungsvorschläge
Die bisherigen Ausführungen unter Teil I des Memorandums
belegen deutlich, warum die Richtlinie sich ausschließlich mit
der ERZEUGUNG, nicht aber mit dem Verbrauch von Strom aus EE
befassen sollte. Dies kann durch folgende textlichen Änderungen
erreicht werden:
** 1. Korrektur der Begründung und des Anhangs
Wir ersparen uns, die diversen Stellen in der Begründung sowie
im Anhang einzeln aufzuführen, an denen jeweils das Wort, bzw.
der Wortbestandteil "Verbrauch" durch das Wort, bzw. den
Wortbestandteil "Erzeugung" sinngemäßt zu ersetzen ist.
** 2. Zum Vorspann, zur Aufzählung "in Erwägung nachstehender Gründe":
* In den Gründen mit den laufenden Nummern 6, 11, 12, 13 ist
jeweils das Wort, bzw. der Wortbestandteil "Verbrauch" durch
das Wort, bzw. den Wortbestandteil "Erzeugung" zu ersetzen.
* Grund Nr. 15 ist neu zu formulieren: "Die Förderung der
Erzeugung von Strom aus EE hat das Ziel, die Techniken der
Stromerzeugung aus EE durch Massenproduktion zu verbilligen
und auf lange Sicht konkurrenzfähig zu machen."
* Grund Nr. 16 Hier ist folgender Satz voranzustellen: "In
Staaten, die eine Förderung der Stromerzeugung aus EE mit Hilfe
der Nachfrage erreichen wollen, gilt:"
* Grund Nr. 18 Hier ist am Ende zu ergänzen: "oder
Einspeisevergütungsregelungen."
** 3. Zum Wortlaut der einzelnen Artikel:
* Artikel 1, Artikel 4, Artikel 6, Artikel 8, Artikel 9,
Artikel 10, Artikel 11
Keine Änderungsvorschläge!
** Artikel 2 Punkt 3.
Die Worte "der öffentlichen Hand" sind zu streichen.
Hinter dem Wort "erhält" ist die Klammer durch einen Punkt zu
ersetzen. Die beiden weiteren Klammern sind zu streichen.
Zwischen "Einspeisepreise" und "Prämiensystem" ist das Wort
"und" zu streichen und durch das Wort "oder" zu ersetzen.
** Artikel 3
Hier ist an insgesamt 4 Stellen das Wort "Verbrauch" gegen das
Wort "Erzeugung" auszuwechseln. Lediglich im Wort
"Gesamtelektrizitätsverbrauch" ist der Austausch nicht
erforderlich.
** Artikel 5
Die Überschrift, sowie die Punkte 1 bis 5 sind zu streichen.
Stattdessen schlagen wir folgenden Wortlaut vor:
"Die Gesamtmenge der nationalen Erzeugung von Strom aus EE
ergibt sich durch Addition des in die Stromnetze auf ihrem
Hoheitsgebiet eingespeisten Stromes aus EE.
Die nationalen Verpflichtungen im Sinne von Artikel 3 gelten
als erfüllt, wenn die nationale Erzeugung den in Artikel 3
festgelegten Prozentsatz des nationalen Gesamtstromverbrauchs
erreicht oder übersteigt."
Anmerkung: Sollte Artikel 5 in der bisherigen Fassung
unverzichtbar sein, so ist unser Textvorschlag in Artikel 5
als Punkt Nr. 6 anzufügen.
** Artikel 7
Hinter dem Wort "Hoheitsgebiet" sind die Worte "der
Einspeisung," einzufügen.
Für den Solarenergie-Förderverein
Der Geschäftsführer, Wolf von Fabeck
* Solarenergie-Förderverein * Bundesgeschäftsstelle *
* Herzogstraße 6 * D-52070 Aachen * zentrale@sfv.de *
* Tel. 0241-511616 * Fax 0241-535786 * http://www.sfv.de *
* * * Regenerative Energien kosten nicht die Welt * * *