Posted by Solarenergie-Förderverein on July 18, 19100 at 17:43:20:
Sehr geehrte Solarfreunde,
Da in den letzten Monaten eine Vielzahl von Anträgen bei der Kreditanstalt
eingegangen sind und das diesjährige Kontingent auf ein
Gesamtfördervolumen von 50 MW begrenzt ist, entstand die Frage, in welcher
Weise mit den Anträgen verfahren wird, die im Jahr 2000 nicht mehr
bewilligt werden können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab
hierzu folgende Antwort:
Alle Kreditanträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
In den nächsten Tagen versendet die KfW ein Schreiben, in dem sie die
bisherigen Antragsteller über die neuen Förderkonditionen informiert. Wenn
Kreditanträge auf Grund der knappen Kontingentierung in diesem Jahr nicht
mehr bewilligt werden können, werden diese automatisch in das nächste Jahr
übernommen. Die KfW vermutet, daß einige Antragsteller auf Grund der
verschlechterten Fördersituation ihren Antrag zurücknehmen werden. Es ist
somit schwer abzuschätzen, ob und wann die Förderhöchstgrenze von 50 MW in
diesem Jahr erreicht wird. Neuanträge können auf jeden Fall weiter
gestellt werden. Die Chance, daß diese im Jahr 2000 noch eine Bewilligung
erhalten, ist als sehr gering einzuschätzen.
Für diese Informationen übernimmt der SFV wie immer keine Gewähr.
Nutzen Sie bitte auch den von der KfW zum Ortstarif angebotenen
Informationsservice unter der Tel-Nr: 01801-335577.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Jung
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