Stromeinspeisungsgesetz verfassungskonform


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Posted by Bundesverband WindEnergie, BWE on September 15, 1999 at 21:57:20:

Neues wegweisendes Urteil des OLG Schleswig


Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem gerade veröffentlichten Urteil (AZ: 6 U Kart. 87/97) das deutsche
Stromeinspeisungsgesetzes als verfassungskonform erklärt. Und nicht nur das: die Richter der 6. OLG-Senats erklärten das
Einspeisegesetz auch mit dem Gemeinschaftsrecht auf europäischer Ebene für vereinbar. Der Bundesverband WindEnergie sieht in
dieser Entscheidung eine weitere, wegweisende Bestätigung des Stromeinspeisungs-gesetzes, das immer wieder von der
Stromwirtschaft attackiert wird.

Von diesem Urteil, das bundesweite Relevanz hat, profitieren vor allem die Windmüller in Schleswig-Holstein. Gleich mehrere
Landgerichte wie beispielsweise in Itzehoe, Flensburg und Kiel hatten Klagen von potenziellen Windkraftanlagen-Betreibern auf
Anschluss an das Netz der Schleswag AG mit der Begründung ausgesetzt, sie wollten erst eine höchstrichtliche Entscheidung
abwarten, ob das Stromeinspeisungsgesetz mit der Verfassung vereinbar sei. Die Schleswiger Richter erklärten dieses Verfahren für
unzulässig. Wörtlich heißt es in dem OLG-Urteil vom 7. September 1999: "Auch für die Aussetzung des Verfahrens in entsprechender
Anwendung des §148 ZPO ist kein Raum ... Wenn Gesetze formell ordnungsgemäß erlassen worden sind, haben die Gerichte sie zu
beachten und anzuwenden. Das gilt dann und nur dann nicht, wenn die Richter von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt
sind. In einem solchen Fall haben sie das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Den aus
prozeßökonomischen Gründen beschrittenen `dritten´ Weg, nämlich Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Vorschriften offen zu
lassen und abzuwarten, ob die Rechtslage durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in anderen Sachen geklärt wird, sieht
unsere Rechtsordnung ausdrücklich nicht vor.

Der Brunsbütteler Rechtsanwalt Ernst-Erich Warnecke, er hatte vor dem OLG Schleswig geklagt, geht davon aus, dass nun auch
kurzfristig "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die Aussetzungsbeschlüsse der Landgerichte Kiel und Flensburg
aufgehoben würden.

Mit dieser Entscheidung kam der 6. Senat des OLG Schleswig zu einer anderen Einschätzung als der 1. Senat des gleichen Gerichtes,
der noch am 4. Juni diesen Jahres die "Aussetzungs-praxis" gebilligt hatte. Außerdem setzte sich der 6. Senat mit dem jüngsten Urteil
über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. März 1998 hinweg, der ebenfalls dafür plädiert hatte, auf ein
abschliessendes Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter zu warten.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) erwartet, dass die Schleswag den betroffenen Windmüllern nicht mehr länger den
Netzanschluss verweigert. Allein Rechtsanwalt Warnecke vertritt 30 dieser Fälle. Für BWE-Hauptgeschäftsführer Heinrich Bartelt hat
das Schleswiger Urteil Signalwirkung:

"Viele Projekte, die schon länger auf Eis liegen, können nun endlich angepackt werden. Wenige Tage vor Beginn der Husum
Wind, der weltweit größten Windenergie-Messe, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal an alle potenziellen Betreiber und
die Politiker in Bund und Land."

Weitere Informationen
Bundesverband WindEnergie: 0541-35060-0
RA E.-U.Warnecke: 04852-54080


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