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Energiesparberatung

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Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar); das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben und gegebenenfalls die Reisekosten des Beraters ein. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig, sie muss in vollem Umfang vom Beratungsempfänger getragen werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten des zu beratenden Gebäudes.
Dieser beträgt bis zu 300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhausern.

Details, Antragsunterlagen und FAQ zu diesem Thema unter: BAFA

 
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